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Grundversorgung
Wenn Sie keinen Vertrag für Ihren Strom abgeschlossen haben, wird Ihr Strombedarf als Privathaushalt in Niederspannung (220 V) zuverlässig durch Ihren Grundversorger sichergestellt. Dies ist sogar gesetzlich vorgeschrieben (§3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz).
Preise für die Lieferung im Bereich SH-Netz/Mittelangeln ab 01.08.2022
teamstrom Grundversorgung |
teamstrom Grundversorgung Wärme |
teamstrom Grundversorgung Nachtspeicher |
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Arbeitspreis (brutto)* - HT | 44,31 | 38,20 | 44,31 | ct/kWh |
Arbeitspreis (brutto)* - NT | 44,31 | 38,20 | 36,41 | ct/kWh |
Zusammensetzung des Arbeitspreises ab 01.08.2022
Preisangaben (netto) |
Standard |
Wärmepumpe u. Fußbodenheizung |
Nachtspeicherheizung | ||
Stromsteuer | 2,05 | 2,05 | 2,05 | ct/kWh | |
Konzessionsabgabe - HT | 1,32 | 0,11 | 1,32 | ct/kWh | |
Konzessionsabgabe - NT | 1,32 | 0,11 | 0,61 | ct/kWh | |
Umlage nach EEG-Gesetz | 0,000 | 0,000 | 0,000 | ct/kW | |
Aufschlag nach KWK-Gesetz | 0,378 | 0,378 | 0,378 | ct/kWh | |
Umlage nach §19 Abs. 2 der StromnetzentgeltVO Strom NEV | 0,437 | 0,437 | 0,437 | ct/kWh | |
Umlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes Offshore-Netzumlage | 0,419 | 0,419 | 0,419 | ct/kWh | |
Umlage abschaltbare Lasten | 0,003 | 0,003 | 0,003 | ct/kWh | |
Summe gesetzlich veranlassten Belastungen - HT | 4,607 | 3,397 | 4,607 | ct/kWh | |
Summe gesetzlich veranlassten Belastungen - NT | 4,607 | 3,397 | 3,397 | ct/kWh | |
Anteil Netznutzungsentgelt pro verbrauchter kWh - HT | 9,85 | 3,92 | 9,85 | ct/kWh | |
Anteil Netznutzungsentgelt pro verbrauchter kWh - NT | 9,85 | 3,92 | 3,92 | ct/kWh | |
Anteil des Grundversorgers pro verbrauchter kWh - HT | 22,78 | 24,78 | 22,78 | ct/kWh | |
Anteil des Grundversorgers pro verbrauchter kWh - NT | 22,78 | 24,78 | 22,78 | ct/kWh | |
Summe Arbeitspreis - HT | 37,24 | 32,10 | 37,24 | ct/kWh | |
Summe Arbeitspreis - NT | 37,24 | 32,10 | 30,60 | ct/kWh |
Zusammensetzung des Grundpreises
Preisangaben (netto) |
Standard |
Wärmepumpe u. Fußbodenheizung |
Nachtspeicherheizung | ||
verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz | 73,00 | 0,00 | 0,00 | €/Jahr | |
Messstellenbetrieb | 8,90 | 20,27 | 20,27 | €/Jahr | |
Anteil des Grundversorgers am Grundpreis | 64,70 | 64,70 | 64,70 | €/Jahr | |
Gesamtsumme Grundpreis* | 146,62 | 85,01 | 85,01 | €/Jahr |
Preisangaben (netto) |
Standard |
Wärmepumpe u. Fußbodenheizung |
Nachtspeicherheizung | ||
verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz | 6,87 | 0,00 | 0,00 | €/Jahr | |
Messstellenbetrieb | 10,59 | 24,12 | 24,12 | €/Jahr | |
Anteil des Grundversorgers am Grundpreis | 76,99 | 76,99 | 76,99 | €/Jahr | |
Gesamtsumme Grundpreis* | 174,48 | 101,16 | 101,16 | €/Jahr |
Ersatz- und Grundversorgung von Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung (RLM)
Preisangaben (netto) |
Kosten |
Energiepreis | 64,20 ct/kWh |
Grundgebühr | 2.400 €/Jahr |
* Zzgl. der auf die Lieferung entfallenden Kosten für Netznutzung und Abrechnung (jeweils veröffentlichte Netzentgelte, Messstellenbetrieb, Blindstrom- sowie Mess- und Verrechnungspreise des Netzbetreibers), der Konzessionsabgaben, der Umlage aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), der Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Umlage aus der Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV-Umlage), der Offshore-Netzumlage nach § 17 EnWG, der Umlage zu den abschaltbaren Lasten nach der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbschaltVO), der Wasserstoffumlage ab 2023 sowie der gesetzlichen Stromsteuer. Auf den Gesamtbetrag wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe erhoben.
Wird die Belieferung oder die Verteilung von Energie mit zusätzlichen, nicht genannten Steuern oder Abgaben belegt, erhöht sich das vom Kunden zu zahlende Entgelt um die hieraus entstehenden Mehrkosten in der jeweils geltenden Höhe.
Stand: 12.11.2021
Rechtliche Hinweise
In dem Dokument Grundversorgungsverordnung Strom (StromGVV) finden Sie die rechtliche Grundlage der Grundversorgung sowie Informationen im Falle von Zahlungsschwierigkeiten und weitere Hintergrundinformationen.
Weitere Hinweise
Ergänzende Bedingungen
Widerrufsformular
Preisblatt
Muster-Abwendungsvereinbarung/Ratenplan
Fragen zur Grundversorgung
Was ist die Grundversorgung für Strom?
Bei der Grundversorgung für Strom handelt es sich um einen Standard-Tarif, mit dem jeder Haushalt bundesweit automatisch mit Energie versorgt ist. Sobald Sie in Ihrem neuen Zuhause den Lichtschalter betätigen, sind Sie automatisch Kunde in der Grundversorgung. Es sei denn, Sie haben vorher einen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen. Die Grundversorgung mit team energie ist einfach: Wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie als Haushaltskunde (§ 3 Nr. 22 EnWG) gemäß der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) automatisch.
Ab wann falle ich in die Grundversorgung?
Es kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande, sobald Sie das erste Mal einen Lichtschalter betätigen oder aus anderen Gründen Strom entnehmen. Das gilt aber natürlich nur dann, wenn vorher kein anderer Energieliefervertrag abgeschlossen wurde. Hintergrund dieser Regelung ist der gesetzliche Anspruch eines jeden Privathaushaltes auf eine Versorgung mit Strom durch den örtlichen Grundversorger.
Ich interessiere mich für den team energie Grundversorgungstarif. Wie kann ich diesen buchen?
Grundversorgungstarife lassen sich leider nicht aktiv buchen, sondern kommen nur dann zustande, wenn Sie Strom entnehmen, aber keinen Energieversorger mit der Stromversorgung beauftragt haben.
Was ist ein Grundversorger? Wie entscheidet sich, welcher Energieversorger für die Grundversorgung zuständig ist?
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen eines örtlichen Netzgebietes, welches die meisten Haushaltskunden versorgt. Alle drei Jahre ermittelt der örtliche Netzbetreiber den zuständigen Grundversorger und gibt diesen auf seiner Internetseite bekannt. In manchen Netzgebieten gibt es für Strom und Erdgas unterschiedliche Grundversorger.
Wohne ich im Grundversorgungsgebiet von team energie?
Eine Auskunft darüber, wer Ihr örtlicher Grundversorger ist bekommen Sie von Ihrem Netzbetreiber.
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Sie können Ihren Grundversorgungstarif jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen. In der Grundversorgung brauchen Sie also nicht bis zum Monatsende mit einer Kündigung warten. Schließen Sie einfach mit team energie den neuen Vertrag ab und wir kümmern uns um die Kündigung Ihres bisherigen Energielieferanten. Beachten Sie bitte, dass wir etwa drei Wochen Bearbeitungszeit benötigen. Wir beliefern Sie dann zuverlässig mit Strom zum neu vereinbarten teamstrom-Tarif.
Was sind die Vorteile der Grundversorgung?
Maximale Flexibilität von nur zwei Wochen Kündigungsfrist, keine Mindestvertragslaufzeit
Vertragsbedingungen wurden gesetzlich reguliert, um Verbraucher zu schützen
Vertragsabschluss erfolgt ohne Bonitätsprüfung
Grundversorgung bei team energie: unser ausgezeichneter Kundenservice, erreichbar via Telefon, Brief, Fax, E-Mail und online
Ist es möglich, aus der Grundversorgung zu wechseln?
Ob Sie bald in eine neue Wohnung ziehen oder bereits lange Zeit in der Grundversorgung waren: Sie können jederzeit Ihren Energieversorger wechseln.